Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RAUSCH CLASSICS GmbH Oktober 2011

1 GeltungAll unsere Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden „Leistung“) und Angebote – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge mit uns; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.

2 VertragsschlussFalls nicht anders ausdrücklich erklärt, sind unsere Angebote freibleibend. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von 15 Werktagen annehmen. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine die Auftragsbestätigung maßgebend. Enthält diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht. Angaben oder Abbildungen (z.B. Maße, Belastbarkeit, Toleranzen, Zeichnungen und technische Daten) sind nur annähernd, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Offen-sichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch.

3 Zahlung, LieferungFalls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort fällig. Für die Rechtzeitigkeit ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Dem Kunden stehen ein Zurückbehatungsrecht, sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Leistungszeiten sind nur annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich eine feste Leistungszeit zugesagt. Leistungszeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung erbracht wurde. Die Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung; Verzögerungen teilen wir mit. Wir haften nicht für das Verschulden der Vorlieferanten. Nach Ablauf eines unverbindlichen Leistungstermins kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Bei Verzögerungen des Versandes infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z.B. Streik, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Unruhen, Embargos, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist leisten wollen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Ist dem Kunden aus den o.g. Gründen die Leistung nicht mehr zumutbar, kann er nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Leistungsverzuges haften wir bei leichter Fahrlässigkeit auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5%, höchstens jedoch 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist möglich. Im Übrigen bestimmt sich unsere Haftung im Falle des Leistungsverzuges nach der Haftungsregelung dieser AGB’s.

4 EigentumsvorbehaltWir behalten uns an der Leistung das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Leistung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Leistung, an Stelle der Leistung oder sonst hinsichtlich der Leistung entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Leistung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an den zurückgenommenen Leistungen durch freihändigen Verkauf befriedigen.

5 MängelrechteDer Kunde muss die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei oder der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Weiterverkauf oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Leistung gilt als deren Genehmigung und als vertragsgemäße Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus. Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für die im Im- oder Export geltenden Vorschriften oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Die Leistung darf nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für den sie bestellt ist. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt ein Export auf Verantwortung, Haftung und Kosten des Kunden. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten außerhalb Deutschlands erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, den Maßen, des Gewichtes oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind. Zur Vornahme einer uns – nach unserer Wahl - notwendig erscheinenden Nachbesserung oder Ersatzleistung hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Sollten wir uns für die Ersatzlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Wir tragen die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder fehlerhafter Montage durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist. Rückgriffansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Falls nicht anders vereinbart, verjähren Mängelansprüche in 1 Jahr ab Übergabe/Ablieferung, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend längere Fristen vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder ein Personenschaden oder eine Garantie sind gegeben. Die Verjährungshemmung gemäß § 479 BGB gilt nur dann, wenn der Kunde seinem Abnehmer nachweisliche Gewähr geleistet hat. Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels gegen uns sind ausgeschlossen.

6 HaftungWir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Schäden, die auf Vorsatz beruhen oder soweit Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und hierbei beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Kunde anrechnen lassen.

7 HaftungsbegrenzungBei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt sich die Haftung je Schaden auf das Dreifache des betroffenen Auftragswertes und nicht mehr als zweimal diese Summe im Kalenderjahr. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit weitergehende Schäden durch die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Wenn durch Nutzung unserer Leistung dem Kunden ein Schaden entstehen kann, der höher ist, als diese Haftungsbegrenzung, wird der Kunde uns schriftlich darauf hinweisen. Wir werden dem Kunden dann ein Angebot über eine entsprechende Zusatzversicherung zur Abdeckung des Zusatzrisikos machen.

8 GeheimhaltungDer Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen die Inhalte zugänglich gemacht werden, auferlegen. Wir dürfen den Kunden (incl. Logo, Marke) und das Projekt als Referenz nutzen, sofern der Kunde dem nicht mit berechtigten Gründen widerspricht.

9 SchlussbestimmungenÄnderungen und Ergänzungen des Vertrages, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform (auch Fax). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingend nationales Recht entgegensteht. Falls nicht anders vereinbart, und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, ist unser Geschäftssitz, auch für Gewährleistungsansprüche, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
Bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden außerhalb der EU, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist das Schiedsgericht gemäß der Internationalen Schiedsordnung (Swiss Rules of International Arbitration) der Schweizerischen Handelskammer zuständig. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich, Schweiz. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in der Vertragssprache geführt.